Familienrecht – Schutz der Rechte von Eltern und Kindern, Scheidungen und Vermögensstreitigkeiten
Was versteht man unter Familienrecht?
Das Familienrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern. Dazu gehören unter anderem Scheidungen, Kindeswohl, Unterhalt und Vermögensrechte der Ehegatten. Dieser Rechtsbereich schützt die Rechte von Eltern und Kindern, klärt Streitigkeiten über Unterhalt, regelt die elterliche Sorge für minderjährige Kinder sowie den Umgang zwischen Eltern und Kindern. Darüber hinaus behandelt dieser Bereich rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, Schutzmaßnahmen und anderen Problemen, die in familiären Beziehungen auftreten können.