Kosten der Rechtsdienstleistungen
Die Preise der Rechtsdienstleistungen kann auf verschiedene Weise einvernehmlich vereinbart werden – als Stundenhonorar, als Pauschalhonorar pro Rechtsakt basierend auf der Anzahl der durchgeführten Handlungen, als einmaliges Pauschalhonorar für eine bestimmte Dienstleistung oder als Erfolgsgebühr, die an den Ausgang des Falls gekoppelt ist.
Für Mandanten, die an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sind, kann ich auch eine pauschale Entlohnung für fortlaufende Rechtsdienstleistungen anbieten.